Teilnahmebedingungen Mitmachaktion „Deutschland, Deine Rastplätze!“
 

1. Veranstalter
Veranstalter der Mitmachaktion „Deutschland, deine Rastplätze“ ist der ACE Auto Club Europa e.V., vertreten durch den Vorstand, Stefan Heimlich und Karlheinz Stockfisch, Schmidener Straße 227, 70374 Stuttgart, (nachfolgend ACE). Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.

2. Teilnehmer
(1)    Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet sowie, ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der ACE behält sich das Recht vor, die Teilnahmeberechtigung zu prüfen und einen Altersnachweis (z.B. durch Vorlage einer Kopie des Ausweises) anzufordern.

(2)    Zudem behält sich der ACE vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

(3)    Mitarbeiter des ACE und den dazugehörigen Tochtergesellschaften sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3. Teilnahmezeitraum
(1)    Der Fotowettbewerb beginnt am Freitag, den 1. April 2022 um 12 Uhr und endet am Freitag, den 30. September 2022 um 24 Uhr. Der ACE behält sich das Recht vor, den Teilnahmezeitraum nach eigenem Ermessen zu verlängern.

(2)    Nach Teilnahmeschluss eingehende Fotos werden nicht berücksichtigt. Zur Überprüfung dient der elektronisch protokollierte Eingang des Uploads der jeweiligen Datei. Das Ersetzen der hochgeladenen Fotos oder andere nachträgliche Änderungen daran sind nicht zulässig.

4. Teilnahme
(1)    Die Teilnahme an der Mitmachaktion erfolgt ausschließlich online über die auf der Webseite www.ace-clubinitative.de/Mitmachaktion  vom ACE bereitgestellte Applikation zum Upload von Fotografien.

(2)    Eingereicht werden können Bilder in den Kategorien „schön“ und „schaurig“.

(3)    Auf anderem Wege übersandte Daten zur Teilnahme werden nicht berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für auf dem Postweg versandte Fotoabzüge und/oder digitale Bildträger jeglicher Formate sowie per E-Mail eingereichte Fotos.

(4)    Die Teilnahme ist kostenlos.

(5)    Voraussetzung für die Teilnahme an der Mitmachaktion ist das vollständige Ausfüllen des Teilnahmeformulars unter www.ace-clubinitative.de/Mitmachaktion sowie die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen und Datenschutzbedingungen.
 

5. Wettbewerbsablauf
(1)    Der Teilnehmer hat die Fotografie/n über die Upload-Funktion der Seite www.ace-clubinitiative.de/Mitmachaktion zur Teilnahme hochzuladen.

(2)    Jeder Teilnehmer kann mit maximal drei Fotografien teilnehmen.

(3)    Der Teilnehmer muss die Fotografien selbst aufgenommen haben.

(4)    Die Fotografien müssen im JPEG- oder PNG-Format hochgeladen werden. Die Datei hat darf hierbei mindestens 1 Megabyte (MB), aber maximal 5 MB betragen.

(5)    Nicht teilnahmeberechtigt sind jegliche Bildmontagen und -collagen. Der Teilnehmer darf keine Bildbearbeitung vorgenommen haben, die wesentliche bildliche Elemente ergänzen, versetzen oder entfernen und dadurch die Originalszene mehr als nur unerheblich verändern.

(6)    Jedes entsprechend der Vorgaben eingereichte Foto wird durch den ACE zeitnah auf www.ace-clubinitiative.de/Mitmachaktion veröffentlicht. Hierbei werden der im Rahmen der Teilnahme angegebene Name des Urhebers sowie der Ort der abgebildeten Fotoaufnahme angegeben.

(7)    Die Fotografien erscheinen auf der Microsite in einer Galerie und sind dort nach Datum des Uploads sowie Bundesland zu filtern.

(8)    Der ACE behält sich vor, hochgeladene Bilder nach der Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen zu löschen.

6. Gewinn
(1)    Bis 4 Wochen nach Teilnahmeschluss kürt eine Jury die Gewinner der sechs ACE-Regionen. Die Entscheidung trifft ausschließlich die Jury ausschließlich nach eigenem Ermessen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2)    Die Gewinner werden über Ihren Gewinn bis sechs Wochen nach Teilnahmeschluss per E-Mail benachrichtigt.

(3)    Gewonnen werden kann folgendesDie Preise sehen wie folgt aus:
Hauptpreis: 1 x ACE-Gutschein im Wert von 500 €
2. – 6. Preis: jeweils 1 x ACE-Gutschein im Wert von 300 €.
Die o.g. Preise sind über das ACE-Reisebüro oder online auf ww.ace-reisen.de einlösbar. Ein Einlösen der Gewinne für ACE-Mitgliedsbeiträge sowie Versicherungen ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist eine Barauszahlung des Gutscheinwertes nicht möglich.


(4)    Die Gewinner müssen sich innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung beim ACE zurückmelden, ansonsten verfällt der Gewinn. Die Jury benennt für den Fall, dass sich ein Gewinner nicht innerhalb der vorgegeben Frist meldet, einen Ersatzkandidaten nach eigenem Ermessen.

(5)    Die Gewinner können auf www.ace-clubinitative.de und auf den Social Media Accounts des ACE veröffentlicht werden. Außerdem können die Gewinner und ihre Fotos auch in einer Pressemitteilung und der Mitgliederzeitschrift „LENKRAD“ bekannt gegeben werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklären sich die Gewinner ausdrücklich einverstanden.

(6)    Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Auszahlung des Preises in anderen Sachwerten oder auf den Tausch des Preises gegen einen anderen Gegenstand. Die Preise sind nicht auf eine andere Person als den jeweiligen Teilnehmer übertragbar. Der ACE behält sich das Recht vor, Gewinne aus bestimmten Gründen (z.B. mangelnde Verfügbarkeit) zu stornieren und gegen einen gleich- oder höherwertigen Gewinn zu ersetzen.

(7)    Es wird eine offizielle Übergabe der Gewinne geben. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Pandemielage bedingt durch das Corona-Virus behält sich der ACE die Organisation und Durchführung der Übergabe vor. Der ACE tritt dazu nach Benennung der Gewinner durch die Jury an die Gewinner heran.

7. Rechte, Rechteinräumung
(1)    Die von den Teilnehmern über die Microsite hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Werke dürfen nicht die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen.

(2)    Sofern auf dem Fotomaterial eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, muss von jedem einzelnen Abgebildeten eine Einwilligung zur Anfertigung, Veröffentlichung und Verbreitung eingeholt und auf Anforderung des ACE schriftlich vorgelegt werden. Bei Abbildung Minderjähriger ist die schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten notwendig. Gebäude und Grundstücke, die im Eigentum Dritter stehen, dürfen ausschließlich von öffentlich zugänglichen Stellen aus abgebildet werden, es sei denn, es liegt eine Einwilligung des Eigentümers zur Abbildung und Veröffentlichung vor.

(3)    Alle Teilnehmer räumen dem ACE an den eingereichten Bildern zur Durchführung des Wettbewerbs und der Clubinitiative, deren Bewerbung sowie der Berichterstattung darüber vergütungsfrei die räumlich und zeitlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, einschließlich dem Recht, das Bild für die Öffentlichkeit zu verwenden. Gleichgültig ist dabei, in welchen Medien dies geschieht, also u.a. Print, online, filmisch und Social Media Portale wie z.B. Facebook, Instagram etc.

(4)    Der ACE ist zur Nennung des jeweiligen Urhebers in der Fotografie in seinem Mitgliedermagazin LENKRAD sowie auf seinen Social-Media-Kanälen berechtigt, aber nicht verpflichtet.

8. Ausschluss, unvorhergesehene Umstände
(1)    Der ACE behält sich bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vor, Personen vom Wettbewerb auszuschließen. Beim begründeten Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder jedwede unerlaubte oder illegale Nutzung des Wettbewerbs werden die betreffenden Teilnehmer sofort und ohne vorherige Benachrichtigung ausgeschlossen.

(2)    Der ACE kann unpassende Bilder ohne Nennung von Gründen vom Wettbewerb ausschließen.

(3)    Der ACE behält sich das Recht vor, den Wettbewerb ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen. Von dieser Möglichkeit macht der ACE insbesondere dann Gebrauch, wenn der planmäßige Ablauf gestört oder behindert wird, wie etwa bei Hacker-Angriffen auf die Website, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.

9. Haftung
(1)    Der ACE haftet nur für Schäden, welche durch den ACE oder einen seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind, verursacht wurden. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder der Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Voranstehende Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten oder Viren verursacht wurden.

(2)    Ferner haftet der ACE nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Microsite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt sowie Angriffen Dritter gegen die Microsite. Weiterhin übernimmt der ACE keine Garantie dafür, dass die Microsite auf dem jeweiligen Endgerät des Teilnehmers ordnungsgemäß funktionsfähig ist.

10. Datenschutz
(1)    Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen.

(2)    Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter club@ace.de die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

(3)    Der ACE erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die beim Ausfüllen des Formulars erfassten Daten der Teilnehmer für die Dauer des Wettbewerbs. Danach werden diese gelöscht. Erforderliche Namensdaten werden darüber hinaus zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte gespeichert und genannt. Zweck der Datenspeicherung ist die Durchführung des Wettbewerbs (d.h. insbesondere die allgemeine Kommunikation mit den Teilnehmern und die Einladung zur Preisverleihung) sowie die Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Nutzungsrechteeinräumung.

(4)    Für darüberhinausgehende Zwecke werden die Registrierungsdaten ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen nicht verwendet.

(5)    Weitergehende Datenschutzbestimmungen des Veranstalters sind hier .

11. Schlussbestimmungen
(1)    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.

(2)    Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

(3)    Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom ACE ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Der geltende Wortlaut der Teilnahmebedingungen kann auf der Wettbewerbsseite eingesehen werden.